Anfragen ohne Auftrag löschen wir, sobald die Anfrage beantwortet ist und keine Rückfrage mehr offen ist, spätestens sechs Monate nach der letzten Nachricht zu diesem Vorgang.
Die Kundenakte zum Auftrag speichern wir für die Dauer des Auftrags und drei Jahre nach Abschluss. In dieser Zeit können die Gewährleistung noch laufen, zwei Jahre bei beweglichen Sachen und drei Jahre bei Arbeiten an einer unbeweglichen Sache, § 933 ABGB, sowie die dreijährige Verjährung von Entgeltforderungen und von Schadenersatzansprüchen ab Kenntnis, § 1486 Ziffer 1 und § 1489 ABGB. Ist ein Verfahren anhängig, bleibt der dafür nötige Teil der Akte bis zu dessen Abschluss gespeichert. Die dreißigjährige lange Frist des § 1489 ABGB ist kein Grund, die gesamte Akte so lange zu behalten.
Rechnungen und andere buchhaltungsrelevante Unterlagen bewahren wir sieben Jahre auf. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die letzte Eintragung in die Bücher vorgenommen wurde, § 132 Bundesabgabenordnung und § 212 Unternehmensgesetzbuch. Solange ein Abgaben- oder Gerichtsverfahren anhängig ist, für das diese Unterlagen von Bedeutung sind, bleiben sie darüber hinaus gespeichert.
Die Newsletter-Adresse löschen wir nach dem Widerruf. Den Nachweis, dass die Einwilligung vorgelegen hat, bewahren wir drei Jahre auf. Das folgt aus der Pflicht, eine Einwilligung nachweisen zu können, Artikel 7 Absatz 1 DSGVO, und aus der dreijährigen Verjährung von Ansprüchen wegen einer Aussendung, § 1489 ABGB.
Bewerbungen speichern wir für das Auswahlverfahren und sechs Monate nach dessen Abschluss. In dieser Zeit können Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz wegen einer Benachteiligung bei der Begründung eines Dienstverhältnisses noch geltend gemacht werden. Danach löschen wir die Bewerbung, außer es liegt eine Einwilligung für eine längere Aufbewahrung vor oder ein Verfahren ist anhängig.
Die Cookies monter_ad_source und monter_oppref laufen nach 90 Tagen ab. Die Cookie-Entscheidung im lokalen Speicher bleibt stehen, bis Sie sie über „Cookie Einstellungen“ ändern oder im Browser löschen.
Die IP-Adresse zur Begrenzung der Formulare bleibt höchstens zehn Minuten im Arbeitsspeicher der jeweiligen Serverinstanz und wird nicht in eine Datei geschrieben.
Verbindungsdaten, die der Hoster für Betrieb und Sicherheit protokolliert, etwa IP-Adresse, Zeitpunkt und aufgerufene Adresse, richten wir nicht als eigenes Nutzungsprofil ein. Wie lange der Hoster diese Protokolle behält, bestimmt er für diesen Zweck.
Daten, die Google, Vercel, Meta, Microsoft oder OpenAI nach Ihrer Einwilligung erhalten, unterliegen den Speicherfristen dieser Anbieter. Ein Widerruf beendet das weitere Laden der Tags. Bereits übermittelte Daten löschen wir bei diesen Anbietern nicht selbst.